Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und dessen Verwaltung wird durch den Biosphärenreservatsrat seit seiner Gründung im Jahr 1998 beraten und begleitet.
Dem Rat gehören die Bürgermeister der 11 Gemeinden (Lohsa, Boxberg, Kreba-Neudorf, Rietschen, Mücka, Hohendubrau, Malschwitz, Radibor, Großdubrau, Königswartha und Quitzdorf) des Biosphärenreservates an. Dazu Träger öffentlicher Belange sowie Verbände und Vereine aus der Region als beratende Mitgleider. Der Rat trifft sich zweimal jährlich sowie zusätzlich anlassbezogen. Die Sitzungen dienen der Information und Diskussion zu Aktivitäten im Biosphärenreservat.
Innerhalb der zurückliegenden Jahre ist es gemeinsam gelungen, eine gute Synthese von Schutz- und Entwicklungsaufgaben zu finden. Besonders hervorhebenswert sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Entwicklung der touristischen Infrastruktur, in der die Biosphärenreservatsverwaltung als Impulsgeber und Akteur eine wesentliche Rolle spielt, die Aktivitäten der Biosphärenreservatsverwaltung im Leader Prozess und die vielen Anregungen, die aus den unterschiedlichen Konzeptionen resultieren, die im Biosphärenreservat initiiert wurden.
Die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung entspricht den Zielen und Inhalten der Kriterien für Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland und ist auf jeden Fall in der praktizierten Form beizubehalten und weiter zu entwickeln.
Statut
Auf Grundlage des § 11 der Verordnung des Biosphärenreservates in dem es u.a. heißt, dass die Biosphärenreservatsverwaltung fachlich durch einen Beirat unterstützt wird und in Erkenntnis, dass die im Biosphärenreservat angestrebte ganzheitliche nachhaltige Entwicklung nur im Zusammenwirken der kommunalen und regionalen Verantwortungsträger mit den Bürgerinnen und Bürgern möglich und erfolgreich ist, hat sich der Biosphärenreservatsrat am 21. September 1998 ein Statut gegeben.